Geschrieben von:
Dr. jur. Theodor von Campe
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Zitat :
Inwiefern das korrekt ist mit der Abgrenzung innen und Aussenbereich weiss ich leider nicht. Ich weiss seit 2 Jahren nicht wie ich mich verhalten soll. Soll ich jetzt sanieren und im kleinen Haus wohnen oder gibt es noch alternativen das ich Neu bzw. anbauen kann??
Kommentar :
1. Aus meiner Sicht war es falsch, die Bauvoranfrage zurück zu nehmen,
weil nach drei Monaten - längstens nach sechs Monaten - die Fiktion
eintritt !
2. Es wäre möglicher Weise ratsam gewesen, einen Bauantrag einzureichen, über
einen vorlageberechtigten Planer, denn dann wäre die Fiktion wieder nach drei
Monaten eingetreten (spätestens nach eben sechs Monaten).
3. Eine andere Alternative wäre es wegen Untätigkeit zu klagen, was aber
etwas problematisch sein kann.
4. Nehmen wir den Fall des Bauantrages. Stellen wir uns vor, der wäre abgelehnt
worden, dann hätten Sie in Ruhe in das Widerspruchverfahren gehen können.
Da reicht der Satz : Hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom 00.00.2007.
unter dem Aktz.: 0-8-15 Widerspruch !
Die Baubehörde hätte Ihnen darlegen müßen, warum sie ablehnt ! Ich finde
diese Vorgehensweise besonders gut, weil im Widerspruchsverfahren,
aber auch beim späteren Klageverfahren der Antrag noch umgestellt werden
kann.
5. Schauen Sie in den Foren mal nach, gehen Sie auch mal zu
www.wer-weiß-was über google.de
was Ihr Vorhaben angeht, sich "erweitern" zu wollen.
6. Noch ein taktischer Ratschlag : versuchen Sie zunächst ohne Anwalt auszukommen,
aber beschäftigen Sie sich intensiv mit der Sache ! Sparen Sie das Geld für einen
Anwalt auf, um sich diesen evtl. noch vor dem Oberverwaltungsgericht leisten zu
können.
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