Geschrieben von:
Bettina Benz
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Hallo Herr Bebensee !
Erst mal herzlichen Dank für Ihre Ausführungen zu dem Thema
Gewächshaus und Reifenlager. Nun haben wir ja erst mal zu
denken. Auch was die Garage angeht.
Unsere direkten Nachbarn haben vor etwa 20 Jahren das Reetdach
des Hauses durch sogenannte On-du-line-Platten ersetzt.
Die Hülle ist also gewichtsmäßig leichter geworden und die
Feuergefahr ist geringer geworden.
Hätte eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht
dabei bestanden ?
Unser Haus ist mit Dachziegeln aus Ton belegt.
An anderer Stelle im Forum habe ich gelesen, daß der reine Austausch
von gleichen Dachziegeln keiner Anzeige- und keiner
Genehmigungspflicht unterliegt.
Wir könnten für unser Haus sogenannte Metallplatten mit
Beschichtung bekommen und überlegen, ob ein Austausch
erfolgen kann. An der Konstruktion bräuchte nichts geändert werden.
Auch hier würde das Gewicht geringer werden, weil die Platten
trotz Isolierung nicht so schwer sind wie Dachpfannen.
Außerdem wäre eine bessere Isolierung gegeben.
Ist bei einem solchen Vorhaben eine Anzeige- oder
Baugenehmigungspflicht vorgegeben oder kann
der Austausch so erfolgen ?
Was könnte ich unseren Nachbarn zu ihrem Dach sagen, was den
erfolgten Austausch von Reet in On-du-line angeht ?
Herzliche Grüße in die Stadt
sendet Bettina Benz
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