Geschrieben von:
Bettina Benz
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Moin !
Wir wohnen im Außenbereich. Das Grundstück hat etwa 330 Quadratmeter. Die freie Fläche
ist um das Haus in einer U - Form.
Da bleibt also nicht viel Platz. Wie bei einem U würde man also um unser
Haus herumgehen. DIe beiden senkrechten "Striche" des U bilden
vorhandene Zufahrten
1 U 2
3
1 und 2 bilden also um unser Haus einen Weg auf die Straße.
In der Rundung des U , also bei 3 ist eine kleine
Freifläche, welche aber für die Fahrzeuge und Anhänger
nicht auisreicht.
Öffentlicher Parkplatz ist erst nach etwa 4,0 Kilometer
wieder vorhanden.
Hinter unserem Hause befindet sich eine Koppel in einer Größe von 5000 Quadratmetern,
die noch unserem Nachbarn gehört, aber uns diese verkaufen will.
Wir nutzen per Pacht bisher etwa 1000 Quadratmeter.
Unsere Überlegung geht dahin,
a. das Koppelgrundstück zu kaufen, der Nachbar ist einverstanden;
b. ein Gewächshaus auf dem Koppelgrundstück zur Selbstversorgung zu erstellen;
an das Gewächshaus ein Hochregallager für Reifen zu bauen.
(Wir haben zwei PKW und zwei Anhänger mit Tandemachse,
der zweite Satz Sommer- / bzw. Winterreifen auf Felge macht
also insgesamt 28 Stück Reifen auf Felge, inclusiv der
Reserveräder.)
c. eine Garage oder ein Carport zu bauen.
Die Koppel selbst hat nur eine landwirtschaftliche Zufahrt.
Meine Fragen :
sind die Vorhaben, Gewächshaus mit Hoch-Regal-Lager,
Garage bzw. Carport auch im Außenbereich anzeige-
und genehmigungsfrei ?
Ist die Naturschutzbehörde zu befragen ?
Ist eine andere oder neue Zuwegung herzustellen oder die
vorhandene landwirtschaftliche Zuwegung zu ändern bzw.
zu ergänzen, wer wäre dann zuständig Bauaufsicht oder
Straßenmeisterei ?
Danke für Ihre Mühe !
Mit freundlichem Gruß, Betiina Benz.
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