Geschrieben von:
Natasche Machende
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Sehr geehrter Herr Weber,
Ihre Dastellung ist die falsche ! Wie Herr Bebensee richtig ausführte wird keine
Genehmigung bis 1.000 Liter benötigt. Im übrigen darf ich darauf aufmerksam
machen, daß der Eingangsfragesteller wegen einer Tankstelle mit "PÖL"
(Pflanzenöl) anfragte. Pflanzenöl ist ein Lebensmittel und es gibt keine
Vorschrift in keinem Gesetz, nach dem vorgeschrieben ist, welches
Lebensmittel in welcher Menge gelagert werden darf. Es wäre daher sogar
möglich, daß Sie Ihr Wohnzimmer (und Schlafzimmer usw.) mit PÖL-Kartons
aus dem Supermarkt bis unter die Decke vollpacken. Erklären müßen Sie
Ihr Vorhaben nur Ihrer Familie (ggf. Ihrem Vermieter) und allerschlimmsten
Falles den von Nachbarn gerufenem Amtsarzt.
Schöne Grüße und guten Rutsch
Natasache Machende
- Rechtsanwältin -
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