Geschrieben von:
Werner Hübner
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
wir haben einen Notar beauftragt, den Verkauf zu prüfen und nach Absprache dann
vorzubereiten. Auf das Risiko, daß das Finanzamt von einer versteckten Schenkung
ausgehen könnte, hat der Notar hingewiesen.
Wie gesagt,
bei uns ist der Fall so, daß wir die Baugenehmigung (seit diesem Jahr April 2006)
haben, das Vorhaben aber erst im kommenden April 2007 begonnen werden soll, weil
dann wohl eher von stabileren Wetterverhältnissen auszugehen ist.
Wechsel
des Bauherrn würde also dann im April 2007 anstehen und müßte der Baubehörde dann
ggf. mitgeteilt werden ?
Noch eine theoretische Frage
Antragsteller für ein Bauvorhaben muß ja nicht auch der Grundstückeigentümer sein,
wenn ich das in diesem Forum richtig verstanden habe ? Das würde ja bedeuten, daß
wir nur das Grundstück an unsere Tochter verkaufen und dann auf ihrem Boden
bauen können ? Habe ich das so richtig verstanden ?
Mit freundlichem Gruß
Werner Hübner
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