Geschrieben von:
Sven Schartau
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Hallo zusammen.
Wir wohnen in der Gemeinde Feldhorst. Welches Bauamt wäre dort
zuständig ?
Meine Ehefrau hat drei Grundstücke geerbt, die hinter unserem Hause
liegen. Aussenbereich. Weideland.
Vorn sind wir auf etwa 500 m/2. mit unserem Wohnhaus OHNE Garage,
OHNE Carport.
Die PKW stehen auf "Lehm". Bei Dauerregen oder Schnee sitzen wir
oft fest.
Hinten sind es etwa 30.000 m/2 Weideland.
Die Umschreibung ist erfolgt. Meine Ehefrau ist Eigentümerin.
Nun möchte meine Ehefrau :
a) ein Gewächshaus bauen in einer Fläche von etwa 100 m/2.
Eine Arbeitwand in U-Form, weil sie dort auf Tischen mit ihren Töpfen
hantieren möchte. Front und Dach in Glas, Richtung Sonne.
Der Boden soll in Waschbetonplatten sein, weil der Grund
ziemlich naß ist.
Höhe etwa 3,0 meter.
b) möchte meine Ehefrau eine Garage auf dieser Fläche haben. Vorn haben
wir keine Garage. Darf eine Garage genehmigungsfrei auf dem hinteren
Grundstück stehen ?
Auf der Home-Page von Bad Segeberg habe ich gesehen, daß es
freie Standortwahl gibt, sofern nicht naturschutzrechtliche
Bedenken dagegen stehen.
Die Länge sollte 8,0 meter sein, die Breite 6,0 meter,
die höhe 2,50 meter.
Kein Wasser, kein Strom, keine Heizung.
Dürfen wir das so bauen oder müßen wir das Jemand mitteilen ?
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