Geschrieben von:
Werner Hübner
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Guten Tag !
Nach langem Suchen im Internet bin ich hier vor der Haustür gelandet und finde es toll, daß ich meine
Frage loswerden kann !
Wir haben eine Baugenehmigung erhalten für den Abriß und Neubau eines Wohnhauses. Nun überlegen
wir, ob wir unser Grundstück - mit der Baugenehmigung - an unsere Tochter verkaufen können für
einen Anerkennungspreis und möchten fragen, ob dann alle Rechte auf unsere Tochter übergehen ?
Die Rechenaufgabe ist dabei sehr einfach. Meine Ehefrau und ich sind Pensionäre, wir wissen also,
was unsere biologische Uhr geschlagen hat. Und da wir nur eine Tochter haben ist ja klar, was
später mit unserem Haus und Grundstück passieren soll. Es soll an unsere Tochter gehen. Damit es
dann, wenn es so weit ist, unsere Tochter keine Probleme wegen Erbschaft, Kreditumstellung usw.
hat, wollen wir die Sache vorher regeln und für einen Euro verkaufen. Als Gegenleistung erhalten
meine Ehefrau und ich lebenslanges Wohnrecht und in diesem Vertrag steht dann auch drin, daß
wir wie Eigentümer handeln dürfen, wobei wir uns selbstverständlich mit unserer Tochter
absprechen werden.
Daher die Frage, ob wir schon in diesem Stadirum verkaufen dürfen ?
Schöne Grüße
Werner Hübner
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