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 Moin-Moin :))
 
 In diesem Jahr hatte ich das Vergnügen, von Flensburg bis Hannover, also auch in
 Neumünster, Bad Segeberg und bis Norderney mir alte bauliche Anlagen aus der
 NAZI-Zeit anschauen zu dürfen.
 In Bückeburg dazu eine ehmalige Raketenabschußbasis der NATO, die von
 Vandalen mit einem Radlader "bearbeitet" worden war und ein extrem hoher
 Schaden entstand !
 
 In dem Porta-Berg bei Minden konnte ich mir alte NAZI-Anlagen ansehen, die
 nur unter fachlicher Begleitung betreten werden können, weil sonst
 Lebensgefahr besteht. In Flensburg ist ein alter Bunker überdeckt
 worden und befindet sich nun unter einer Start- und Landebahn des
 Sport-Flughafen.
 
 In manchen Stadt-Archiven lassen sich alte Baupläne aus der NAZI-Zeit
 einsehen. Daraus ergibt sich, wann in welcher Form auch in
 privaten Häusern Schutzräume oder Fluchtwege gebaut worden
 sind.
 
 
 Jetzt mal abgesehen von der technischen Problematik, daß solche alten Anlagen wie
 bsplw. in Surendorf (U-Boot-bunker) gar nicht gesprengt werden können frage
 ich mal in die Runde :
 
 - wer ist wann dafür zuständig, daß solche "legal" erstellten Anlagen
 zurück gebaut werden ?
 
 - stellen wir uns die Treibstoffvorratsbehälter des ehemaligen NAZI-Militär-
 Flughafen in Flensburg vor, oder die in Neumünster mit Milzbrand
 verseuchten Gebiete (im Erdreich unterhalb 15 Metern), wer ist dort
 und wann für "Rückbau" zuständig - wobei ich nur die "Bauwerke"
 meine. Den Rest macht ja der Kampfmittelräumdienst :=)
 Und wie kann man es verstehen,
 daß diese nicht mehr genutzten Anlagen oftmals stehen bleiben und der
 "kleine Bürger" zum Rückbau seiner "Schwarzbauten" verpflichtet
 wird (siehe Auflistung des Petitionsausschußes im Internet) ??
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