Hallo Holger,
gegen die Privattankstelle bestehen aus meiner Sicht keine grundsätzlichen Bedenken, denn nach § 2 Nr. 4 der Landesverordnung zur Vereinfachung des bauaufsichtlichen Verfahrens bedürfen selbst Tankstellen mit einem Dieselkraftstoff-Lagerbehälter bis zu 1 m3 Inhalt für die Eigenversorgung von Fahrzeugen mit Dieselkraftstoff keiner bauaufsichtlichen Genehmigung (siehe unter
http://sh.juris.de/sh/BauRVBeschlV_SH_2006_P2.htm ).
Etwaige Bebauungsplanfestsetzungen und die „üblichen Sorgfaltspflichten“ sollten natürlich beachtet werden.
Falls Sie die Anlage an die Entwässerung anschließen wollen, sollten Sie vorher zur Wasserbehörde Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee