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Thema: Unser Imbisswagen und unser Toilettenwagen

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.12.2006 17:29:18 Titel: Re: Unser Imbisswagen und unser Toilettenwagen
Hallo Neumünsteraner,

das Betretungsrecht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht ergibt sich aus § 66 Abs. 8 LBO (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P66.htm ).

Ob die Anhänger hinter dem Haus stehen dürfen, kann ich von hier aus nicht feststellen. Möglicherweise verbietet ein Bebauungsplan die Aufstellung an dem Standort oder Sie haben die Grenze allzu sehr mit baulichen Anlagen „belastet“.

Der Toilettenwagen ist jedenfalls nach § 69 Abs. 1 Nr. 47 LBO baugenehmigungs- und anzeigefrei (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Nehmen Sie doch einfach den Vorschlag an und sprechen mit Ihrer Bauaufsicht ...


Mit freundlichen Grüßen
aus dem Kreis Stormarn
Jens Bebensee
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