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Thema: Fischteich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.12.2006 16:54:53 Titel: Re: Fischteich
Hallo Hannelore,

Wasserbecken mit bis zu 100 m³ Beckeninhalt sind baugenehmigungs- und anzeigefrei (§ 69 Abs. 1 Nr. 27 LBO), größere Anlagen je nach Lage des Grundstücks baugenehmigungs- oder bauanzeigepflichtig. Der Rauminhalt des Beckens bemisst sich - unabhängig von der tatsächlichen Wasserfüllung - nach den Innenmaßen des Beckens.

Vor Aufstellung des Beckens sollten Sie sich bei der Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung erkundigen, ob das Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt und ob dieser Plan die Zulässigkeit von Wasserbecken (Nebenanlagen) nach § 23 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) möglicherweise einschränkt oder ausschließt.

Liegt das Grundstück im Außenbereich, ist ein Wasserbecken nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten, zulässigerweise errichteten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen zulässig. In diesem Fall benötigen Sie zwar keine Baugenehmigung, wohl aber eine naturschutzrechtliche nach § 7a Landesnaturschutzgesetz. Für die naturschutzrechtliche Genehmigung wäre der Fachdienst Naturschutz hier im Hause zuständig.


Wollen Sie das Wasserbecken überdachen, ist folgendes zu beachten:

Baugenehmigungs- und anzeigefrei sind nur luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen bis zu 100 m² Grundfläche im Innenbereich (§ 69 Abs. 1 Nr. 28 LBO). Als luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen sind Traglufthallen im Sinne der DIN 4134 "Tragluftbauten; Berechnung, Ausführung und Betrieb (Ausgabe Februar 1983)" zu verstehen.

Für luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen im Außenbereich benötigen Sie eine Baugenehmigung; für alle anderen Schwimmbeckenüberdachungen ist - abhängig von der Lage des Grundstücks und der Qualifikation der Entwurfsverfasserin bzw. des Entwurfsverfassers - entweder eine Bauanzeige im Rahmen der Baufreistellung (§ 74 LBO) oder aber ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 75 LBO) erforderlich.


Weitere Einzelheiten finden Sie auch auf Seite 4 dieses Forums unter „Schwimmteich“.


Na dann guten Appetit
und einen freundlichen Gruß
Jens Bebensee
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