Sehr geehrter Herr Dr. König,
hier die Fundstellen der einschlägigen Bestimmungen für Schornsteinfeger:
Schornsteinfegergesetz:
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http://www.heizungsbetrieb.de/pdf/SchfG.pdf
Kehr- und Überprüfungsordnung:
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http://sh.juris.de/sh/gesamt/KUeO_SH.htm#KUeO_SH_P6
Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung:
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http://sh.juris.de/sh/gesamt/KUeGO_SH.htm#KUeGO_SH_P13
Richtlinien über die Führung der Kehrbücher und die Aufzeichnungen der Nebenarbeiten:
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http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-7111.2-0001.htm
Zuständigkeitsverordnung nach Schornsteinfegergesetz:
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http://sh.juris.de/sh/gesamt/SchfGzustBehV_SH.htm#SchfGzustBehV_SH_P1
Bei Fragen zum Gebührenrecht wenden Sie sich bitte an Herrn Jörg Reimann (Tel.: 0451/160-310; Fax: 04531/160-77310; E-Mail:
j.reimann@kreis-stormarn.de ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee