Geschrieben von:
Catarina K.
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es wäre uns ohne weiteres möglich, die Pfosten auf eine Höhe von 1,50 m zu beschränken. Wären die Zaunelemente dann zulässig?
Ein Kollege aus Ihrem Haus sagte mir letztes Jahr, dass z.B. Rankgitter mit einer Höhe von 1,80 m zulässig sein, da sie nicht "dicht" sind und dem Nachbarn auch nicht die Sonne wegnehmen würden. (In unserem Fall befindet sich an den Seiten nur öffentliche Straße.) Damals wurde uns gesagt, gleiches gelte für diese Dichtzäune, die im oberen Bereich nur Verzierungen aufweisen und dass es diese Zäune daher so häufig gebe, weil sie nur als 1,50 m hoch gelten. War das eine Fehlinformation? Das wäre sehr schade, denn wir meinen, es uns auf unserem Grundstück nur auf diese Weise richtig gemütlich machen zu können, ohne ständig von Vorbeifahrenden oder -gehenden beobachtet zu werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein frohes Weihnachtsfest wünscht Ihnen und Ihren Kollegen
Catarina K.
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