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Thema: Carport Ja oder nein

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.12.2006 19:55:20 Titel: Carport Ja oder nein
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Erstellung meines Carportes.
Ich habe mir im letzten Jahr ein Haus gekauft, bei dem noch kein Carport vorhanden war. Mein Nachbar hat direkt an meinem Grundstück angrenzend eine Garage/Carport.
Da der Weg vor unserem Haus jedoch nur ein Fußweg ist, wurde unser Antrag auf ein Carport abgelehnt. Die Zufahrt wäre jedoch über den kleinen Stichweg, den auch unser Nachbar benutzt. Ich könnte sozusagen über diesen Weg und über das Grundstück des Nachbarn auf mein Grundstück fahren.
Der Nachbar hat nichts gegen die Erbauung und stimmt dieser zu.

Was gäbe es für Möglichkeiten trotzdem noch ein Carport zu erbauen? Vielen Dank im Vorraus!!
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 Verfasst am: 07.12.2006 10:25:38 Titel: Re: Carport Ja oder nein
Hallo Henri,

da ich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihr Grundstück nicht kenne, kann ich von hier auch keine endgültigen Entscheidungen über die Genehmigungsfähigkeit eines Carports treffen, zumal Carports/Garagen bis zu einer Länge von 9,00 m und einer Höhe bis zu 2,75 m genehmigungs- bzw. anzeigefrei sind.

Ich empfehle Ihnen, sich mit der dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in in Verbindung zu setzen. Evtl. besteht die Möglichkeit, dass Ihr Nachbar eine Baulast für Ihre Zufahrt begründet.

Viele Grüße

Carola Haage

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Zuletzt geändert am 07.12.2006 um 10:26:05 von Carola Haage.
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 Verfasst am: 17.12.2006 17:45:12 Titel: Re: Carport Ja oder nein
Hallo,

erst einmal schönen Dank für die rasche Antwort! Wie breit darf denn das Carport sein, damit es genehmigungsfrei bzw anzeigefrei ist?

mfg
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 Verfasst am: 20.12.2006 15:55:35 Titel: Re: Carport Ja oder nein

Nach telefonischer Auskunft der Bauaufsicht des Kreises Bad Segeberg
gibt es keine vorgeschriebene "Breite".

Neben diesem Forum biete Ihnen auch die Internetpräsenz des Kreises
Bad Segeberg eine Plattform, aus der sich die Antworten zu Ihren
Fragen ergeben.
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 Verfasst am: 20.12.2006 17:08:28 Titel: Re: Carport Ja oder nein
Hallo Henri,

den Ausführungen von Carola Haage können Sie entnehmen, dass Ihre vorrangigen Probleme im Bauplanungsrecht und in der öffentlich-rechtlichen Absicherung der Zufahrt per Baulast über ein fremdes Grundstück liegen dürften (vgl. §§ 4 Abs. 2 und 89 LBO unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P4.htm und http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P89.htm ).

Im Rahmen dieses Bürgerforums habe ich schon häufiger darauf hingewiesen, dass auch baugenehmigungs- und anzeigefreie bauliche Anlagen die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige Bebauungsplanfestsetzungen beachten müssen.


Losgelöst von der planungsrechtlichen Beurteilung dürfte ein Carport eine Breite von 9 m haben, wenn er rückwärtig an die Grenze oder in einem Mindestabstand von 1 m zur rückwärtigen Grenze errichtet wird (vgl. § 6 Abs. 10 LBO unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P6.htm ).


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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