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Thema: Ferienwohnung in Barsbüttel

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.05.2014 10:15:15 Titel: Ferienwohnung in Barsbüttel
Hallo,
wir wohnen in einem EFH in Barsbüttel (Umgebung Industriestraße) mit zwei kleinen Einliegerwohnungen. Eine davon ist fest vermietet und die andere Wohnung ist frei. Wir möchten die freie Einliegerwohnung gerne in eine Ferienwohnung umbauen und auch anmelden.

Meine Fragen sind:
- Muss ich die Ferienwohnung bei der Gemeinde anmelden?
- Bei welchen Fachamt mache ich das?
- Was benötigt die Gemeinde von mir?
- Kann es Schwierigkeiten geben?
- Muss ich mir einen Gewerbeschein holen?
- Was muss ich von Amtswegen noch einholen / erldigen?

Danke für Ihre Hilfe im Voraus!
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 Verfasst am: 26.05.2014 15:57:23 Titel: Re: Ferienwohnung in Barsbüttel
Hallo Frank T.,

Ihre Fragen sind zwar hochinteressant, treffen aber im Kern nicht den Themenbereich, den wir als Vertreterinnen und Vertreter der Bauaufsichtsbehörde mit dem Forum „Fragen rund um das Thema Bau und Bauen“ abdecken wollen.

Soviel kann ich aber sagen:
Der Umbau einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung ist städtebaulich nicht so problematisch wie der umgekehrte Fall, in dem beispielsweise eine Ferienwohnung in einem Ferienhausgebiet in eine (Dauer)Einliegerwohnung umgebaut werden soll (siehe dazu beispielsweise unter
-> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2412/0/?SID=5794a2e2c7af3b9458d24292bb7a9341
-> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2597/0/?SID=5794a2e2c7af3b9458d24292bb7a9341 ).

Voraussichtlich benötigen Sie nur dann eine bauaufsichtliche Genehmigung für den Umbau in eine Ferienwohnung, wenn Sie bei den Baumaßnahmen in die Statik des Gebäudes eingreifen. Einzelheiten können Sie mit der für die Gemeinde zuständigen Kollegin klären, die Sie in dieser Liste finden:
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .


Die anderen Fragen betreffen das Gewerbe- bzw. Steuerrecht.

Hinsichtlich der gewerberechtlichen Fragen sollten Sie sich direkt an die Gemeinde Barsbüttel wenden oder sich einer Internetsuchmaschine bedienen.

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es sich bei der Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung in einem Wohngebäude noch nicht um einen Beherbergungs“betrieb“ handelt; ich halte es bereits für fraglich, ob eine Vermietung einer Wohnung für Ferienzwecke eine „Beherbergung“ darstellt.

Steuerrechtliche Fragen beantwortet Ihnen sicherlich das Finanzamt oder Ihr/e bzw. ein/e Steuerberater/in.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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