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Thema: Grenzbebauung durch altes Gewächshaus

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 31.10.2011 18:18:27 Titel: Grenzbebauung durch altes Gewächshaus
Hallo,
auf dem hinteren Teil unseres Grundstücks steht ein altes Gewächshaus mit einem Grenzabstand von 1,8 m
auf einer Länge von 22 m. Das Gewächshaus steht leer und wird für landwirtschaftliche Zwecke nicht mehr
benutzt. Der Betrieb existiert nicht mehr.
Im Vorgarten wollen wir jetzt ein Carport mit einer Länge von 9 m auf die gleiche Grenze setzen.
Ist das zulässig ?, oder wird das Gewächshaus in die Grenzbebauung noch mit eingerechnet ?

mfG. und vielen Dank
Corsi
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 Verfasst am: 04.11.2011 18:26:02 Titel: Re: Grenzbebauung durch altes Gewächshaus
Hallo Corsi,

wenn das die gleiche Grenze ist, ist das normalerweise nicht zulässig – das Gewächshaus wird mit eingerechnet.

Von der Vorgehensweise muss man allerdings zunächst schauen, was das Bauplanungsrecht sagt (Stichwort: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, vgl. Art. 31 Grundgesetz). Das ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 4 der Landesbauordnung (LBO).

Um das zu erfahren, müssten Sie mit der Bauaufsichtsbehörde sprechen…


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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