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Thema: Errichtung eines Sichtschutzes und Betreten des Grundstücks ohne Ankündigung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.06.2011 00:07:51 Titel: Errichtung eines Sichtschutzes und Betreten des Grundstücks ohne Ankündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Nachbar hat auf seinem Grundstück an der Grenze drei Elemente von Sichtschutzzäunen errichtet. Das ist insoweit auch für uns in Ordnung. Aber er musste für die erforderlichen Arbeiten unser Grundstück betreten und tat dieses ohne vorherige Ankündigung. Es ist schon mehrer Male vorgekommen, das er während unserer Urlaubsreisen Arbeiten an der Grenze verrichtete, für die ein Betreten unseres Grundstücks erforderlich war. Nach dem vorhergehenden Mal haben wir ihm gesagt, er solle uns doch derlei Arbeiten ankündigen. Er hat dies aber wiederum nicht getan. Meine Frage: muss er uns darüber informieren, wenn er unser Grundstück für Grenzarbeiten betreten möchte? Das Hammerschlagsrecht sieht eine derartige Informationspflicht wohl vor, scheint sich aber mehr auf Arbeiten an Gebäudewänden zu beziehen.
Mehrere andere Nachbarn haben unseren Nachbarn dabei beobachtet, wie er die Arbeiten von unserem Grundstück aus verrichtet hat. Es war auch noch ein anderer Nachbar an den Arbeiten beteiligt. Bei den Arbeiten wurden Beete zertrampelt.

Mit freundlichen Grüßen

Patrizia
Wenn dies
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 Verfasst am: 15.06.2011 08:37:28 Titel: Re: Errichtung eines Sichtschutzes und Betreten des Grundstücks ohne Ankündigung
Hallo Patrizia,

Ihre Frage betrifft das (nachbarschaftliche) Privatrecht, das uns als Bauaufsichtsbehörde „nichts angeht“.

Schauen Sie doch einmal in die §§ 17 bis 19 des Nachbarrechtsgesetzes Schleswig-Holstein unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/dx0/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=65&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NachbGSHpIVZ%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee

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Zuletzt geändert am 15.06.2011 um 08:39:12 von Jens Bebensee.
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