Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Kaminholzunterstand

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.04.2011 15:36:06 Titel: Kaminholzunterstand
Ist ein Kaminholzunterstand (zwei Seitenbretter als Stütze und mit Holzbrettern überdacht) baugenehmigungspflichtig?
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 06.04.2011 10:39:56 Titel: Re: Kaminholzunterstand
Hallo Carmen,

es kommt auf die Größe an.

Wenn Ihr Grundstück im Außenbereich liegt, ist der Unterstand bis 10 m³ umbauten Raumes verfahrensfrei, in anderen Gebieten bis 30 m³.

Mit Überdachung fällt die Anlage unter § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a LBO, ohne Überdachung unter § 63 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe f LBO (siehe unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH+%C2%A7+63&psml=bsshoprod.psml&max=true).

Bitte beachten Sie, dass ein ggf. bestehender Bebauungsplan (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=39 ) die Anlage trotz Verfahrensfreiheit an bestimmten Stellen der Grundstücke einschränken oder verbieten kann.

Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung erkundigen, ob Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet liegt.

Liegt das Grundstück in unserem Zuständigkeitsbereich, finden Sie Ihre/n Ansprechpartner/in unter -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Über neue Beiträge informieren
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge zu diesem Thema informiert zu werden:
E-Mail-Adresse: