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Thema: Toilette im Gartenhaus erlaubt?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 08.11.2010 22:06:36 Titel: Toilette im Gartenhaus erlaubt?
Hallo,

ich hab mal eine Frage. Ich habe in im Laufe vieler Jahre unser Gartenhaus gemütlich gemacht. Also eine kleine Einbauküche, Toilette und Dusche eingebaut. Wir nutzen dieses gerne mal mit der Familie für nette Grillabende, Familenfeiern und als Partyraum. Da wir im Sommer auch gerne vor dem Gartenhaus grillen, ist die Küche für uns sehr praktisch. Wir müssen somit nicht jedesmal wegen eines fehldenden Glases oder ähnlichem ins Wohnhaus laufen und es holen. Auch wenn mal jemand auf die Toilette muss, kann man sein Geschäft immer bequem im Gartenhaus verrichten.
Wenn wir eine größere Feier hatten, kam es auch schon mal vor( wie vor ein paar Wochen auch), dass wir einige Kinder im Gartenhaus haben schlafen lassen. Die finden das viel aufregender als auf dem Grundstück zu zelten, weil sie nun ihr eigenes kleines \"Kinderhaus\" haben. Das ist jedesmal eine riesen Attraktion und einige Kinder wollen schon allein aus diesem Grund uns besuchen. Auf dem kleinen Kriechboden haben wir noch eine tolle Carreara Bahn aufgebaut.

Nun haben wir neue Nachbarn gekommen die sich prompt über die Aktivitäten speziell die Übernachtunen im Gartenhaus bei uns beschwert hatten.
Obwohl ich schlichtend auf ihn einwirkte, machte er keinen zufriedenen Eindruck.

Nun bekamen wir vor ein paar Tagen ein Schreiben von der Bauaufsichtsbehörde. Diese möchte wegen einer Anzeige beim Ordnungsamt eine Grundstücksbegehung machen.

Nun die Fragen. haben wir was falsch gemacht? Was können die wollen? Darf man im Gartenhaus nicht übernachten, oder ist es womöglich verboten ein kleine Küche und ein WC einzubauen? In den Schrebergärten sind die Gartenlauben doch auch oft super schick ausgebaut. In der Laube meines Opas habe ich zum Beispiel meine halbe Jugend verbracht und wir haben oft die ganze Ferienlänge drin gewohnt.

Kann unsere Gartenlaube nun geschlossen werden oder muss ich nun alles wieder raus bauen?

Kann uns jemand helfen oder weiß jemand guten Rat?
Vielen Dank im voraus.

Gruß Brockmann
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 Verfasst am: 13.11.2010 19:09:18 Titel: Re: Toilette im Gartenhaus erlaubt?
Hallo Frau/Herr Brockmann,

Sie scheinen da ja richtige Aktivitäten an den Tag gelegt zu haben…

Die von Ihnen beschriebene Nutzung des „Gartenhauses“ ist nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) nicht mehr verfahrensfrei.

Unter die Verfahrensfreiheit des § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a LBO fallen nur Gebäude o h n e Aufenthaltsräume, o h n e Toiletten und ohne Feuerstätten bis zu 30 m³ - im Außenbereich bis zu 10 m³ - umbauten Raumes.

Ich kann deshalb nachvollziehen, dass sich die Bauaufsichtsbehörde das Bauwerk gerne einmal ansehen möchte – und sie darf dies auch, denn im § 59 Abs. 7 LBO heißt es:

„…Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt, in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt…“

Was nach der Besichtigung geschieht, kann ich nicht voraussagen. Das hängt von der Lage des Hauses und den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben für diesen Standort ab.

Zur Größe und zulässigen Nutzung von Gartenlauben in Kleingärten sollten Sie sich einmal den § 3 Bundeskleingartengesetz ansehen. Hier der Link:
-> http://bundesrecht.juris.de/bkleingg/__3.html


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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