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Thema: Überschreiten des Baufensters

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 20.10.2010 23:07:31 Titel: Überschreiten des Baufensters
Guten Tag,

aufgrund Familienzuwachses ist unser knapp 5 Jahre altes Haus zu klein geworden. Verkaufen kommt für uns nicht in Frage, daher kam die Idee eines Anbaus. Für den Anbau müsste das eingetragene Baufenster überschritten werden.

Wäre eine Überschreitung grundsätzlich möglich ? Welche Bedingungen müssen erfüllt werden ?

Danke
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 Verfasst am: 22.10.2010 10:02:26 Titel: Re: Überschreiten des Baufensters
Hallo Bargteheider,

die u. a. durch Baugrenzen gebildeten „Baufenster“ in Bebauungsplänen dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=87 ).

Von Festsetzungen einer rechtskräftigen Bebauungsplans k a n n im Einvernehmen mit der Gemeinde bzw. Stadt in drei Fällen unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen befreit werden, die im § 31 Abs. 2 BauGB festgeschrieben sind (siehe -> http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__31.html ).

Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in unserem Baulexikon unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=174

Wenn Sie von dem Beratungsangebot Gebrauch machen wollen – den zuständigen Kollegen für Bargteheide finden Sie in folgender Übersicht:
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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