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Thema: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 07.08.2009 17:28:36 Titel: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Nachdem ich schon von Pontius zu Pilatus gelaufen bin und und selbst von Bauamtsleitern immernoch keine Antwortwort bekommen habe, versuche ich's mal hier.

Ich beabsichtige, mir ein kleines Windrad in den Garten zu stellen und damit den hauseigenen Strom zu erzeugen. Geplant ist eine Masthöhe von etwa 10m und ein Flügeldurchmesser von ca. 3,20m. Die Anlage wird in etwa 2kW Strom erzeugen (natürlich nur bei entsprechendem Wind).

In der LBO findet sich im §69 allerlei genehmigungsfreies zu den "neuen" Enrgien (Blockheizkraftwerke, Solarpanels, Brennstoffzellen, Wärmepumpen usw), jedoch sagt sie nichts über Windräder aus. Und das obwohl es in Schleswig-Holstein doch nahe läge... Andere Länder habe da klare Regeln. Bayern sagt: Windräder bis zu 10m Narbenhöhe - Sachsen sagt: Windräder bis zu 2kW seien genehmigungsfrei. Diese Kriterien würde mein Windrad ja erfüllen. Aber wie sieht es in der Praxis in Schleswig-Holstein aus? Gibt es da schon Abrissverfügungen? Oder kann ich mein Windrad als Fahnenmast (§69 bis 12m genehmigungsfrei) betrachten? Oder vielleicht eine Antenne oben drauf setzen und es als Antenne deklarieren? Einige Bauamtsleiter, die ich ansprach, wollten sogar eine Statik dafür! Doch kein Hersteller bietet eine Statik für seine Windräder. Es wiehert der Amtsschimmel!
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 Verfasst am: 07.08.2009 20:18:23 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Hallo Herr Möller,

wie Sie richtig festgestellt haben, sind Windenergieanlagen/Windkraftanlagen (WKA) im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben n i c h t enthalten (vgl. § 69 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein – LBO -).

Das bedeutet in der Tat, dass in Schleswig-Holstein eine einzelne WKA nach § 62 Abs. 1 LBO (mindestens) baugenehmigungspflichtig ist. Durch diese Genehmigungspflicht will der schleswig-holsteinische Gesetzgeber offenbar im Vorwege Nachbarstreitigkeiten vermeiden.

Welches Genehmigungsverfahren im Einzelnen in Betracht kommt, richtet sich in erster Linie nach der Höhe der WKA.

Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 69 LBO (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=301 ) kommt in Betracht bei einer WKA bis 30 m Höhe.

Eine WKA über 30 m Höhe bis zu einer Höhe von bis zu 50 m ist nach der Definition im § 51 Abs. 2 Nr. 2 LBO ein Sonderbau und deshalb im normalen Baugenehmigungsverfahren nach § 67 LBO zu prüfen (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=300 ).

Für eine WKA über 50 m Höhe benötigt man eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das ergibt sich aus Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV), nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_4_1985/gesamt.pdf . Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit grundsätzlich im vereinfachten Verfahren nach § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (vgl. http://dejure.org/gesetze/BImSchG/19.html ). Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ist seit dem 01.01.2009 das LLUR (siehe dazu unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=4&bid=343 ).

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang noch Nr. 6 der Anlage 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/UVPG_SH_2003.htm ).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 07.08.2009 um 20:21:26 von Jens Bebensee.
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 Verfasst am: 07.08.2009 21:38:00 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Was ist denn eigentlich mit folgenden §§?



§58 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung

(1) ...Erleichterungen können gestattet werden... Dies gilt insbesondere für
10. die Beleuchtung und ENERGIEversorgung,

§ 76
Ausnahmen und Befreiungen

(1) ...zur Verwirklichung von Vorhaben zur Einsparung von Wasser oder ENERGIE sind sie zuzulassen, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Und schließlich nochmal der §69:
(1)
33. Antennenanlagen bis zu 10 m Antennenhöhe... (was wenn ich eine Antenne oben drauf setze? Dann ist es defacto eine Antenne)
34. bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung, der wohnwirtschaftlichen Ausrüstung... (\"wohnwirtschaftliche Ausrüstung\"!!! Ich will schließlich Energie erzeugen!)



Und nochwas ganz Wichtiges:
Ich würde ja gerne eine Genehmigung beantragen, doch all diese Sachen wie

Standsicherheitsnachweis
Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100,
Brandschutznachweis
etc. pp

die selbst bei einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren verlangt werden, gibt es schlichtweg nicht für solche Minianlagen! Es gibt allenfalls einen Prospekt des Herstellers mit den Leistungdaten. Windräder sind nichts anderes als Generatoren. Generatoren sind nichts anderes als \"umgedrehte\" Motoren wie man sie auch in einer Brotmaschine findet. Man wird kaum eine Statik für eine Brotmaschine beibringen können...

Die Lösung, die Bayern und auch Sachsen vorhalten, sind eine prima Sache. Schade dass ausgerechnet das Windland Schleswig-Holstein Gesteze entwirft, die das Aufstellen von Mini-Windrädern im Garten unmöglich machen...
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 Verfasst am: 09.08.2009 16:03:37 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Hallo Herr Möller,

… keine Ursache.

Noch ein Hinweis:
Ihre Rückfragen beziehen sich auf Regelungen der alten Landesbauordnung 2000/2004, die mit Ablauf des 30.04.2009 außer Kraft getreten sind. Die jetzt gültigen Bestimmungen finden Sie beispielsweise unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauO_SH_2009.htm#BauO_SH_2009_rahmen .

Nun zu Ihren Rückfragen:

§ 51 Abs. 1 LBO (§ 58 Abs. 1 LBO alt) gilt für Sonderbauten, die im Absatz 2 der Bestimmung abschließend aufgezählt sind. „Miniwindkraftanlagen“ sind keine Sonderbauten, so dass diese Erleichterungen hier nicht zum Tragen kommen. Im § 51 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 LBO geht es ohnehin nicht um die Energieversorgung anderer Anlagen (z. B. von Wohngebäuden), sondern vielmehr um die Versorgung der Anlage selbst.

§ 76 LBO (alt) ist ersetzt worden durch § 71 LBO.

Diese Bestimmung über Abweichungen will nicht etwa von verfahrensrechtlichen Bestimmungen oder Tatbestandsvoraussetzungen suspendieren, sondern in Einzelfällen von materiell-rechtlichen Anforderungen in der LBO und ihren Verordnungen sowie von bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen, wenn beispielsweise das jeweilige Schutzziel einer Bestimmung (z. B. eine brandschutztechnische Forderung) auch anders erreicht werden kann.

Abweichungen müssen ohnehin gesondert schriftlich beantragt und begründet werden (vgl. § 71 Abs. 2 LBO).


Die von Ihnen im Zusammenhang mit § 69 LBO (alt) beschriebenen Varianten ändern nichts daran, dass die Errichtung einer Windkraftanlage im Vordergrund steht. Deshalb nochmals mein Hinweis, dass der schleswig-holsteinische Gesetzgeber Windkraftanlagen offensichtlich deshalb nicht von der Genehmigungspflicht freigestellt hat, um bereits im Vorwege Nachbarstreitigkeiten im Hinblick auf Grenzabstände, Lärmimmissionen, Schattenwurf, Diskoeffekt, usw. zu vermeiden.

Da eine Windkraftanlage „mehr eine Maschine als ein Bauwerk“ ist, muss nicht zwangsläufig beispielsweise ein/e eingetragene/r Architekt/in oder Ingenieur/in die Bauvorlagen erstellen (vgl. § 65 Abs. 2 Nr. 1 LBO).


Um für Ihr Vorhaben zu einer Lösung zu kommen, sollten Sie ein Bauberatungsgespräch mit dem/der für Ihren Bauort zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht führen. Liegt das Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Kreises Stormarn, finden Sie die Person unter http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 16.09.2009 20:29:32 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Gern wollte ich mal meine 5 Cent zu diesem Thema beisteuern:

Ich hatte dasselbe Problem wie Jochen. Nur hatte ich mich leider tatsächlich im Vorwege mit dem Bauamt auseinandergesetz. Outcome: nix wurde genehmigt. Der entsprechende Beamte sagte mir hinter vorgehaltener Hand: "Wenn Sie einfach gebaut hätten, ohne hier vorstellig zu werden, wäre wahrscheinlich nichts passiert. Doch nun, MUSSTE ich tätig werden. Sie haben quasi schlafende Hunde geweckt. Andernfalls wäre ich nur tätig geworden, wenn sich ein Nachbar beschwert hätte."
Fazit: nicht immer ist es von Vorteil, wenn man sich im Vorwege mit dem Bauamt bespricht...

Jetzt aber noch etwas: in diversen Foren wurde schon über das "Bauamt-Problem" gesprochen. Ich kann es gerade nicht finden, aber in einem Forum berichtet jemand, dass er einer Abrissverfügung dadurch entgangen ist, dass er seinem Windrad kurzer Hand "Räder" verliehen hat. Dadurch ist es eine "mobile Anlage" und unterliegt nicht mehr dem Baurecht.
Vielleicht können Sie, Herr Bebensee, dazu noch was sagen. Entspricht das der Wahrheit oder ist das nur ein Gerücht?
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 Verfasst am: 22.01.2010 12:08:46 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Sehr geehrter Herr Möller

Ich bin Student und arbeite gerade an meiner Studienarbeit. Hier versuche ich eine autarke regenerative Energieversorgung eines 4-Personen-Haushaltes zu realisieren.
Dürfte ich Sie fragen, welche 2kW-Windkraftanlage sie einsetzen?

Vielen Dank
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 Verfasst am: 22.01.2010 14:40:01 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Hallo Windkraftnutzer

Da haben Sie aber Glück, dass Ihre Anfrage hier in diesem Forum veröffentlicht wurde...

Ich benutze dieses Windrad: http://www.windradshop.de/prod_2000.html

Allerdings ist eine "autarke" Energieversorgung damit nur sehr eingeschränkt möglich. Das Problem, also die schwächste Stelle, ist meiner Meinung nach die Energiespeicherung. Ich habe bislang nur 4 Starterbatterien (4x 12V/110Ah) als Speicher. Dieser Speicher ist aber schnell voll und noch viel schneller wieder leer! Im Grunde müsste ich Panzerplattenbatterien nutzen. Aber die kosten ca. 3000€. Und für 3000€ kann man laaaaange Strom beim Energieversorger ziehen...
Und die 2kw werden auch nur bei richtig viel Wind erzeugt. Aber wenn der Wind bläst, und das ist bei mir im Norden nicht selten, dann ist es natürlich sehr schön zu sehen, wenn die Waschmaschine kostenlos läuft.

Falls noch weitere Fragen auftauchen, habe ich hier eine Wegwerfadresse, unter der Sie mich kontaktieren können: wegwerfadresse01@gmx.eu
Ein Forum voller wertvoller Infos ist folgendes: http://www.kleinwindanlagen.de/Forum/cf3/index.php

Gruß
Jochen Möller
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 Verfasst am: 25.01.2010 16:24:24 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Hallo Herr Möller,
wie ist denn der Stand der Dinge? Steht Ihre Anlage inzwischen, oder haben Sie aufgegeben?
Gruß
Windkraftfan
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 Verfasst am: 05.06.2013 21:29:38 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Ich will mir eine Windkraftanlage anschaffen.Was muss ich beachten? hab da eine gesehen über Google...Trimone...was haltet ihr davon?
Mir würde es schon reichen mein Handy aufladen oder Laptop...
Oder aber für den Schrebergarten...
Lohnt es sich oder sollte ich eine kleinere in den Garten stellen?
Bringt die mir dann überhaupt was?
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 Verfasst am: 10.06.2013 19:53:23 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Hallo rolfmaier,

nach der zurzeit gültigen Landesbauordnung Schleswig-Holstein gehören Windkraftanlagen nicht zu den bauaufsichtlich verfahrensfreien Anlagen – Sie bräuchten für eine solche Anlage also grundsätzlich eine Baugenehmigung. Unabhängig davon sollten Sie mit den Nachbarn (Angrenzer) darüber sprechen, was Sie vorhaben – das könnte späteren Stress vermeiden.

Ihre weiter gehenden Fragen müssten Sie mit den Firmen klären, die die Maschinen vertreiben.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 10.06.2013 um 19:54:30 von Jens Bebensee.
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