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Thema: Zwangsabbruch

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 31.05.2008 08:17:32 Titel: Zwangsabbruch
Guten Tag in die Runde !
Immer wieder, auch in diesem Forum, ist von Zwangsabbrüchen von Häusern oder anderen Baukörpern
zu lesen. Unregelmäßig steht darüber aber auch etwas in der Zeitung. Da haben dann mal Leute
entweder eine zweite Wohnung "gebastelt" und gegen Sinn und Verstand "gespielt", beispielsweise
mit Mini-Wendel-Treppen und jede Art von Brandschutz schlicht vergessen. Andere lassen über
Jahre ihre Häuser leer stehen und diese Häuser ziehen "Obdachlose" und Ungeziefer an. usw.
Manchmal geht es auch darum, daß ein Bordell illegal in Wohnraum betrieben wird.
Manchmal ist es nur die Gartenlaube über 10 bzw. 30 m/3 Rauminhalt.
Oftmals kann der einfache Betrachter nachvollziehen, daß ein Zwangsabbruch oder "Rückbau" auch
notwendig ist.
Dazu nehme ich das Beispiel mit der Mini-Wendel-Treppe nach oben in die Kinderzimmer. Alles in
"OSB-Platten". Wenn dort das Feuer ausbricht haben die Menschen keine Chance mehr.

Durch die Medien gehen aber auch hin und wieder mal andere "Bauwerke" wie alte Bunkeranlagen.
Nun unterhielt ich mich mit einem Nachbarn, der bei der Bahn tätig ist. Und der erzählte mir,
daß an der Nahe gelegenen Bahnlinie sich eine Bunkeranlage aus dem WKII befindet. Um zu
verhindern, daß sich darin Kinder aufhalten und verunglücken oder anderen Menschen ihre
"Partys" feiern sei der Zugang dieser Anlage einfach mit Sand / Erde verschüttet worden.

Manche dieser alten Anlagen sind auf Privatbesitz. Manche dieser Anlagen sind in irgend einer
Form in Staatsbesitz. Mal ist es die Bundeswehr, mal der Bund, mal das Land, mal die
Stadt. Je nach dem eben.

Solche Anlagen waren im WKII ja dazu gedacht, Krieg zu führen bzw. die Kriegsführung zu
unterstützen. In vielen Orten wurden staatliche Programme aufgelegt, um in Privathäusern
Schutzbunker anzulegen.

Diese Anlagen werden alle nicht mehr benötigt.

Teilweise besteht Einsturzgefahr.

Nun frage ich mich, ob bei der Sicherung / bei dem Zwangsabbruch unterschieden wird, ob diese alten
Anlagen in Privatbesitz sind oder eben in staatlicher Hand.

Einmal anders gedacht : ob da nun Jemand eine Gartenlaube über 30 m/3 Rauminhalt auf seinem Grundstück
stehen hat oder nicht, ist weder gefährlich und stört niemanden wirklich ......................

Wie verhält es sich aber und eben mit den alten WKII Anlagen. Kümmert sich darum eine Behörde ?
Kümmert sich um den Zwangsabbruch eine Behörde, wenn diese "Betonklötze" nach 60, 70, Jahren
so langsam marode sind aber immer noch von Jedermann begehbar sind ?

Danke für die Mühe. Bis später.
Sagt Uwe
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