Geschrieben von:
Heinz Ruge
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guten tag herr bebensee,
entschuldigen sie, dass ich noch einmal störe.
es geht bei meiner frage auch nicht um mein bauvorhaben, sondern um eine bauvoranfrage eines bekannten. der sachverhalt liegt schon ca. zwei jahre zurück und der negative vorbescheid ist nicht mehr anfechtbar. sachverhalt:
mein bekannter hatte versäumt, das gemeindliche einvernehmen einzuholen. bevor ein negativer bescheid erging, gab man ihm die möglichkeit einer "anhörung". im anschreiben des bauamtes wurde das fehlen des "gemeindliches einvernehmen" erwähnt. mein bekannter hat daraufhin umgehend einen antrag bei der gemeinde gestellt und dem bauamt genauso umgehend mitgeteilt, dass er diesen bescheid nachreichen würde. trotzdem wurde ca. eine woche nach seiner stellungnahme gegenüber des bauamtes ein negativer vorbescheid erlassen. ist ein nachreichen von unterlagen bei einer bauvoranfrage unzulässig?
ganz kurze antwort würde mir genügen. vielen dank.
mfg
heinz ruge
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