Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Holzlager an Grundstücksgrenze

Autor Beitrag
 Verfasst am: 26.05.2014 16:35:56 Titel: Re: Holzlager an Grundstücksgrenze
Guten Tag Herr/Frau Jensen,

die hier maßgebliche Bestimmung ist § 6 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 LBO Schleswig-Holstein, die die „Gesamt“länge der im § 6 Abs. 7 Satz 1 LBO genannten Gebäude (also einschließlich Dachüberstand) je Grundstücksgrenze auf 9 m beschränkt, wenn die Gebäude den Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze unterschreiten (also direkt an der Grundstücksgrenze oder bis zu einem Abstand von 2,99 m von der Grundstücksgrenze stehen).

Gemeint sind jeweils die Grundstücksgrenzen des Baugrundstücks. Ein viereckiges Baugrundstück hat also im Regelfall vier Grundstücksgrenzen.

Ob Sie die beiden Schuppen abreißen und die Ecke freilassen müssen, kann ich „aus der Ferne nicht“ verlässlich beantworten. Möglicherweise genießen die Schuppen ja Bestandsschutz (siehe -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=13 ), und Carport oder Garage sind unrechtmäßig erstellt worden…


Freundliche Grüße
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen