Hallo andre,
ja, bei Um- bzw. Neubau der Garage darf die an das Nachbargrundstück angrenzende Außenwand einen Abstand von z.B. 0,3m zur Grenze haben, damit die Dachrinne dann bei üblichen Dachüberstand genau mit der Grenze abschließt.
Die ursprünglich zur Vermeidung von „Schmutzwinkeln“ in der LBO enthaltene Regelung (entweder direkt auf die Grenze oder aber einen Mindestabstand von 1 m zur Grundstücksgrenze) wurde mit der LBO 2009 geändert (vgl. dazu Seite 18 der Synopse unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Synopse_LBO_2010_03_26_nd_d_DLRG_SH.pdf ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee