Hallo Herr Bebensee,
da wir nicht von der Entscheidung einer zivilen Gerichtsbarkeit abhängen wollen, wird es wohl auf einen kompletten Neubau oder Umbau hinauslaufen.
Gestatten Sie mir noch eine baurechtliche Frage, obwohl ich die LBO schon studiert habe, ist mir folgender Sachverhalt nicht gänzlich klar:
Darf bei Um- bzw. Neubau der Garage die an das Nachbargrundstück angrenzende Außenwand einen Abstand von z.B. 0,3m zur Grenze haben, damit die Dachrinne dann bei üblichen Dachüberstand genau mit der Grenze abschließt?
Oder muss ein Mindestabstand der Wand von 1m zur Grenze eingehalten werden?
Ich sehe alltäglich oft Satteldachgaragen in Stormarn, bei denen die Außenwände genau den Dachüberstandsabstand (
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