Großartig, wie schnell und aussagekräftige Sie `unsere`Fragen immer beantworten.
ich möchte die Vorfragen noch beantworten:
1.) die Fläche auf der das EFH errichtet werden soll liegt im 34er Bereich. Das rückwärtige Flurstück des Landschaftschutzgebietes ist im F-Plan nicht gekennzeichnet lediglich als Stadtgebiet, müsste somit 35er Bereich sein, oder? Somit, würde ich einschätzen, dass man Baulasten nicht in den 35er Bereich abtragen kann.
2.) ansonsten (abgesehen von der grenzständigen Lage, ohne Beachtung jeglicher Baufluchten) fügt sich die Planung leider von der bebauten Grundstücksfläche ein.
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