Hallo Carsten,
zur zulässigen Gesamtlänge von Grenzgaragen inkl. Abstellraum (max. 9 m „über alles“) habe ich mich bereits an vielen Stellen in diesem Forum geäußert, siehe unter ->
http://foren.kreis-stormarn.de/search/?SID=356f6e55844fcd7425d76ed56b0e293f .
Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich Sie auf diese Ausführungen verweisen.
Einzelheiten können Sie gerne im Rahmen einer Bauberatung (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=83 ) mit dem für Zarpen zuständigen Kollegen besprechen, den Sie hier finden:
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http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 16.03.2014 um 17:12:37 von Jens Bebensee.