Moin Moin,
mir liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Der Bebauungsplan setzt Einzelhäuser und Doppelhäuser fest sowie eine Zweiwohnungsklausel.
Ich möchte gern ein \"unechtes\" Doppelhaus bauen, d.h. ohne Grundstücksteilung. Planungsrechtlich wird dies als Einzelhaus eingestuft. Da aber eine Haustrennung erfolgt, habe ich selbständige Wohngebäude. Da pro Wohngebäude 2 Wohnungen gem. Bplan zulässig sind, kann ich insgesamt 4 Wohnungen errichten.
Ich hoffe sehr, dass Sie meine Ausführungen bestätigen...
MfG
Jörg
|