Ich möchte einen Sichtschutzzaun auf die Grundstücksgrenze zum Nachbarn aufstellen. Die Länge beträgt 10 m und die Höhe 1,80 m. Es handelt sich um handelsübliche Sichtschutzelemente aus Holz 1,80 x 1,80 m, die an Pfosten befestigt werden.
Wie ich in der LBO gelesen habe, ist ein derartiger Zaun nicht genehmigungsfrei. Und nun die Fragen:
Was brauche ich für Unterlagen für die Genehmigung bzw. was muß ich einreichen? Wie läuft das Genehmigunggsverfahren ab? Und, was kostet mich der Spaß?
Gruß M. Kock
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