Sehr geehrte Damen und Herren ,
mein Mann und ich haben einen kleinen aber feinen Walmdachbungalow, eingeschossig ca. 25 Grad Dachneigung in einer schönen ruhigen Wohngegend vor Jahren gekauft.
Gestern hat nun unsere direkte Nachbarin uns mitgeteilt, dass sie bauliche Veränderungen im Eingangsbereich ( Windfang) und eine Aufstockung ihres Dachen (sie haben ebenfalls einen Walmdachbungalow) vornehmen will.
Die Gebäude liegen ca. 11,50 m auseinander (auf unserem Grünstück ca. 8,50 m und bei den Nachbarn ca. 3m bis zur Grundstücksgrenze) und sind parallel gebaut. Wir sind nördlich von den Nachbarn.
Unsere Nachbarin, wollte „so zwischen Tür uns Angel“, dass wir mal eben unsere Zustimmung für den neuen Windfang erteilen. Als wir sie auf das Dach ansprachen (Was für ein Dach, welche Dachneigung und wie hoch das Haus am Ende wird) meinte Sie nur, dass sich um alles (Baugenehmigung etc.) ihr Architekt kümmert. Und wir uns keine Sorgen machen sollen, das Dach soll eine 45 Grad Dachneigung bekommen.
Wir wissen nicht, ob und in wie weit dieses Vorgehen in Ordnung ist, denn:
Wir haben gerade unsere Südterrasse neu gestaltet und befürchten nun, dass wir durch die Baumaßnahme keine Sonne mehr dort haben, also uns die Terrassenrenovierung hätten sparen können. Im übrigen würde dann unser Gründstück , zwischen den Häusern auf 15 m Länge, im Schatten liegen.
Und was ist mit unserer Privatsphäre? Wenn die Nachbarn Fenster so in Ihr Dach setzten, dass sie uns ins Schlafzimmer, Wohnzimmer etc. schauen können?
Haben wir als Nachbarn keine Rechte? Möglichkeiten?
Des weiteren befinden sich auf unserer gesamten Straßeseite nur Eingeschossige Bauten, was ist mit dem Landschafts-/ Ortsbild?
Mit freundlichen Grüßen
Kaddy
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